Insulin
Teil 9 aus dem Artikel von Dr. Kurt Moosburger: “Doping – Ein Überblick über die Gegenwart und ein Ausblick in die Zukunft”.
Insulin wird in der WADA-Verbotsliste ebenfalls unter S2, Hormone und verwandte Wirkstoffe, angeführt. Es ist wie das Wachstumshormon und Erythropoietin ein körpereigenes Peptidhormon, bestehend aus zwei Ketten mit insgesamt 51 Aminosäuren, gebildet von den sog. Inselzellen der Bauchspeicheldrüse (Pankreas).
Dass Insulin in der Behandlung des Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) zur Anwendung kommt und in diesem Fall kein Doping darstellt, ist hinlänglich bekannt – obligat (weil als überlebensnotwendige Substitutionstherapie) beim Typ1-Diabetes als absolut insulinabhängigem Diabetes, optional beim Typ2-Diabetes als nicht insulinabhängigem Diabetes. Zweiterer ist jedoch im Leistungssport kaum der Fall, weil er fast immer durch deutliches Übergewicht hervorgerufen wird.
Beim Nicht-Diabetiker ist die Verwendung von Insulin von vornherein Doping. Was vielfach nicht bekannt ist: Insulin dient nicht nur der Regulierung des Blutzuckers, indem es Glukose aus dem Blut in die Körperzellen einschleust (für den Sportler ist hier in erster Linie die Muskulatur als Zielorgan von Bedeutung), sondern hat auch eine potente anabole Wirkung: Es bewirkt nämlich auch das Einschleusen von Aminosäuren in die Muskelzellen und fördert den Muskelaufbau.
Insulin „wirkt“ vor allem in Kombination mit HGH und wird deshalb meistens zusammen mit diesem verwendet. Im Ausdauersport genügen bereits geringe (man kann sagen, physiologische) Dosen, um die muskuläre Regeneration nach einer intensiven Belastung zu beschleunigen (schnellere Resynthese von Glykogen und damit schnellere Wiederauffüllung der durch intensive und/oder langdauernde Muskelarbeit entleerten muskulären Glykogenspeicher, z.B. nach einer Bergetappe bei der Tour de France, zusätzlich schnellere Kompensation der durch hohe Belastung bedingten vorübergehend katabolen Stoffwechsellage, vor allem in Kombination mit HGH). Im Bodybuilding kommen deutlich höhere Dosen zur Anwendung.
Anmerkung und Gedankenanregung: Auch beim Diabetiker ist prinzipiell die Möglichkeit einer missbräuchlichen Anwendung von Insulin gegeben, nämlich dann, wenn es ohne medizinische Notwendigkeit oder in überhöhter Dosis gespritzt wird. Wenn ein übergewichtiger Diabetiker Insulin spritzt, sollte das zu denken geben. Vor allem aber sollte man dann hellhörig werden, wenn ein vormals normalgewichtiger Athlet mit Typ1-Diabetes mellitus durch die Insulintherapie immer „massiger“ wird (z.B. wenn ein Gewichtheber mit 105 kg Körpergewicht innerhalb eines Jahres auf 137 kg „zulegt“ und zwei Jahre später mit fast 147 kg „Kampfgewicht“ Olympiasieger wird). Insulin ist ein anaboles Hormon! Eine Gewichtszunahme unter Insulintherapie besteht nämlich nicht nur aus einer Zunahme an Körperfett, sondern bei entsprechendem Krafttrainingsreiz auch aus einem Gewinn an Muskelmasse. In diesem Fall müsste man die überdosierte Verwendung von Insulin eigentlich als Dopingvergehen werten.
Noch gibt es von Seiten der WADA keine Überlegung, bei Diabetikern die Notwendigkeit einer Insulintherapie zu überprüfen bzw. zu überprüfen, ob die verwendete Insulindosis bedarfsgerecht ist oder bewusst zu hoch gewählt ist, um eine „Insulinmast“ zu bewirken. Ein Diabetiker darf also grundsätzlich Insulin spritzen. Er kann sogar, wenn er es darauf anlegt, „erlaubterweise“ mit Insulin dopen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
Ein Artikel mit freundlicher Genehmigung von Dr. Kurt Moosburger
Quelle: www.dr-moosburger.at/pub/pub029.pdf
Vielen Dank Herr Moosburger.
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