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Doping im Leistungssport – Die Wahrheit

Dr. Kurt A. Moosburger klärt in seinem Artikel über Doping im Leistungssport auf und zeigt die Wahrheit im Umgang mt Dopingmitteln.

Doping ist immer und überall – nicht nur im Sport, auch im Gesellschaftsleben. Alkohol, Beruhigungs- und Aufputschmittel, Rauschmittel wie Kokain – das sind heutzutage die unterstützenden Maßnahmen nicht nur zur persönlichen Lustgewinnung, sondern auch zur Stressbewältigung und beruflichen Leistungssteigerung.

Doping im Leistungssport

Und sie sind – klassisches Beispiel Alkohol – gesellschaftsfähig. Sie haben sich in unserer Leistungsgesellschaft etabliert, werden akzeptiert und toleriert.

Wir leben in einer Leistungsgesellschaft und der Leistungssport ist ihr Spiegelbild. Im Leistungsport allerdings werden bedeutend strengere Maßstäbe als im gesellschaftlichen und beruflichen Alltag angesetzt.
Man sollte sich bewusst sein, dass im heutigen Spitzensport flächendeckend (um nicht zu sagen, lückenlos) gedopt wird. Wer das in Frage stellt, ist entweder blauäugig oder ein Heuchler. Um im Hochleistungssport konkurrenzfähig sein zu können und um es zu bleiben, ist man als Profisportler praktisch gezwungen, „unterstützende Mittel“, sprich pharmakologische Unterstützung (die „chemische Keule“) zu Hilfe zu nehmen.

Immerhin geht es im Spitzensport nicht nur um „Ruhm und Ehre“, sondern vor allem auch um viel Geld. Der Hochleistungssport ist ein Milliardengeschäft geworden, in dem ganze Industriezweige involviert sind. Zuschauer, Medien und Sponsoren erwarten Topleistungen von den Athleten. Sponsoren können aber nur mit einem nach außen hin „sauberen“ Sport Marketing betreiben. Und der Athlet, der diesen Anforderungen gerecht werden soll, steckt in der Zwickmühle…

Aber auch im Breitensport sind Dopingmittel alles andere als ein Tabu. Hier steht oft weniger der Leistungsgedanke im Vordergrund als der „optische Aspekt“ des eigenen Körpers. Die sog. Muskeldysmorphie, das zwanghafte Streben nach einem muskulösen Körper, ist weiter verbreitet als man denkt (siehe „Der Adonis-Komplex“, dtv).Es ist kein Problem, weder für den Leistungssportler noch für den Otto Normalverbraucher, sich mit anabolen Steroiden und – wer das nötige Kleingeld hat – auch mit Wachstumshormon zu versorgen, sei es auf dem Schwarzmarkt oder auf ärztliches Rezept.

Der Anti-Doping-Code des IOC (Internationales Olympisches Komitée) besagt in Artikel 1 „Doping ist verboten“ und definiert im Artikel 2 „Doping“ als „Verwendung eines Mittels (einer Substanz oder einer Methode), die für den Athleten potentiell gesundheitsschädigend oder fähig ist, dessen Leistung zu steigern“ und weiters als „das Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper des Athleten oder die Anwendung einer verbotenen Methode“.

Während der zweite Teil dieser Definition eine reine Auflistung pharmazeutischer Substanzen beinhaltet (siehe Dopingliste) und somit eine klare Grenze zwischen „erlaubt“ und „unerlaubt“ zieht, wirft der erste Teil einige Fragen nach der Gesundheitsgefährdung, der Dosis, der Leistungssteigerung im allgemeinen auf und ist somit in vielen Fällen Gegenstand der Interpretation.

Auf dem Weg zu einer neuen, weltweit gültigen Form der Bekämpfung des Dopings im Sport wurde heuer von der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) der erste Entwurf des Welt-Anti-Doping-Codes zur Begutachtung ausgeschickt. Dieser unterscheidet sich in seinem Aufbau vom bisherigen Code des IOC (siehe unten). Es ist zu hoffen, dass es gelingt, international einheitliche Richtlinien in den derzeit komplexen Dschungel unterschiedlicher Regelungen zu bringen.

An dieser Stelle sei nur die Willkür des Kontrollsystems erwähnt. Das System der Dopingtests ist schlüpfrig und willkürlich. Während bei uns Trainingskontrollen in fast allen Sportarten (zumindest theoretisch) an der Tagesordnung sind (wobei es immer wieder „undichte Stellen“ gibt, wodurch dann natürlich kein Überraschungseffekt mehr gegeben ist, wenn die Athleten auf die Kontrolle „vorbereitet“ sind und die verbotenen Substanzen rechtzeitig absetzen können), werden in anderen Ländern viel zu selten oder gar keine Dopingtests durchgeführt. Ein gutes Beispiel für die Willkür des Kontrollsystems liefert uns die USA: Viele Athleten starten dort als Student einer Universität und umgehen so die Trainingskontrollen, denn laut Gesetz ist es in den U.S.A. untersagt, Studenten auf die Einnahme verbotener Mittel zu kontrollieren.

Auch das IOC trägt nicht gerade zur Verbesserung dieser Misere bei: Nachdem die bulgarischen Gewichtheber schon von den Olympischen Spielen in Sydney aufgrund dreier positiver Dopingtests im Team ausgeschlossen worden waren, wurde die Strafe einen Tag später in eine Geldstrafe umgewandelt. So hat es den Anschein, dass jeder ungestraft dopen kann, solange er nur über das nötige Kleingeld verfügt…

Außerdem sind die Dopingstrafen und -tests von Verband zu Verband verschieden. Wünschenswert wäre ein weltweit einheitlicher Strafenkatalog, nach dem sich jede Sportart in jedem Land zu richten hat. Trotz des Einsatzes modernster Nachweismethoden ist es bisher noch nicht möglich, die Einnahme sämtlicher verbotener Substanzen dem Athleten nachzuweisen.

Hätten Dopingtests 100%igen Erfolg, kann man davon ausgehen, dass das heutige Leistungsniveau der Weltspitze auf das der 60er-Jahre (wenn nicht sogar auf das der 50er-Jahre, denn die 60er-jahre waren auch nicht mehr „clean“…) absinken würde.

Ein negativer Dopingtest bedeutet noch lange nicht, dass der Athlet/die Athletin „clean“ ist. Die immer wieder getätigte Aussage „Ich wurde schon oft getestet und das Ergebnis war immer negativ“ ist alles andere als ein überzeugendes Argument, sondern vielmehr null und nichtig.

Schlimmer als das Leugnen der Athleten ist die Korruption und die Heuchelei der Sportfunktionäre. Eigentlich weiß jeder, angefangen vom Zeugwart über die Trainer und Mannschaftsärzte bis hin zu den Verbandspräsidenten, was sich hinter den Kulissen des Leistungssports abspielt. Das Tabuisieren des heiklen Thema „Doping“ – auch durch die Medien – lässt dem Athleten keine andere Wahl als das Leugnen. Ein ertappter Doping„sünder“ steht plötzlich allein im Regen da und wird nicht nur von der Öffentlichkeit incl. der Medien, sondern auch vom eigenen Sportverband als „schwarzes Schaf“ gebrandmarkt – und nicht selten auch noch von seinen „Kollegen“. Jeder ist sich selbst der nächste, der Leistungssport kennt kein Erbarmen. Die scheinbar heile Welt darf nicht zerstört werden.

Eines steht jedoch fest: Ein des Dopings überführter Athlet darf nicht kriminalisiert werden!

Es wäre eigentlich nur recht und billig (man würde sich das Geld für Dopingkontrollen sparen) und vor allem ehrlich, das Dopen freizugeben. Schließlich wird in unserer Gesellschaft auch Alkohol- und Medikamentenmissbrauch akzeptiert und toleriert. Der Athlet ist ein mündiger Mensch und sollte wissen, was er tut. Er soll über die Gesundheitsrisiken der Dopingmittel aufgeklärt werden und dann entscheiden. Dass mit einer Freistellung des Doping eine Desillusionierung verbunden ist, ist klar. Aber es wäre höchst an der Zeit, der Öffentlichkeit die Augen zu öffnen – wenn sie gewisse Leistungen erwartet, soll sie wissen, dass diese ohne pharmakologische Unterstützung nicht möglich sind. Kein Mensch vermag „clean“ die 100 Meter unter 10 Sekunden zu laufen. Und was die Vorbildwirkung gedopter Sportidole auf die Jugend betrifft, ist diese ohnehin eine fragwürdige – die ursprüngliche Definition des Idols als „Scheinbild“ und „Trugbild“ ist hier mehr als zutreffend.

Da der Leistungssport von der Resonanz der Öffentlichkeit lebt, wird eine Freigabe des Doping auch weiterhin Utopie bleiben. Denn damit würde sich die Anzahl der Sponsoren und deren Zahlungskraft drastisch reduzieren: Mit gedopten Athleten lässt sich kein Geld verdienen. Kein Sponsor will sein Firmenimage ruinieren. Aber ebenso kann sich kein Sponsor jemals sicher sein, dass sein Athlet bzw. sein Team „clean“ ist. Er will es auch gar nicht wissen.

Leistungssport hat „sauber“ zu sein – wenngleich er es schon lange nicht mehr ist…

IOC-Dopingliste 2003

I. Verbotene Substanzklassen

A) Stimulantien: Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Koffein*, Carphedon, Cocain, Ephedrin*, Fencamfamin, Mesocarb, Pentetrazol, Pipradrol, Beta-2-Agonisten (siehe unter Punkt C) (* Grenzwerte für die Harnkonzentration, siehe unten)

B) Narkotika: Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin…

C) Anabole Wirkstoffe:

1. Androgen-anabole Steroide:

a) Clostebol, Fluoxymesteron, Metandienon, Metenolon, Nandrolon, Oxandrolon, Stanozolol…, neu: THG (Tetrahydrogestrinon), aber auch die „Prohormone“ 19-Norandrostendion und 19-Norandrostendiol

b) Testosteron, Dihydrotestosteron sowie die Prohormone der Nebennierenrinde DHEA, Androstendion und Androstendiol

2. HGH (siehe unten): Human growth hormone (menschliches Wachstumshormon) = STH = somatotropes Hormon = Somatotropin (siehe unten)

3. Beta-2-Agonisten (Beta-2-Sympathicomimetika, stimulieren die Beta-2-Rezeptoren des Sympathicus): Clenbuterol, Bambuterol, Fenoterol, Reproterol, Salbutamol*, Terbutalin *, Formoterol*, Salmeterol* (* nur als Inhalation bei Asthma bronchiale erlaubt mit entspr. schriftlicher Meldung durch einen Lungenfacharzt an die zuständige medizinische Behörde)

D) Diuretika (Entwässernde Medikamente): Furosemid (bekanntester Handelsname: LASIXR), Etacrynsäure, Bumetanid, Hydrochlorothiazid, Chlortalidon, Acetazolamid, Mannitol, Mersalyl, Spironolacton, Triamteren…

E) Peptidhormone und Analoga: HGH (human growth hormone, siehe unten), EPO (Erythropoietin, siehe unten), Insulin (nur als Therapie bei Diabetes mellitus erlaubt), IGF-1 (insulin like growth factor), ACTH (adrenocorticotropes Hormon = Corticotropin), HCG* (human chorionic gonadotropine = Choriongonadotropin), LH* (luteinisierendes Hormon) (* beim Mann verboten)

F) Antieöstrogene: Tamoxiphen, Clomiphen, Cyclophenil

G) Maskierende Verbindungen: Diuretika, Epitestosteron, Probenecid und Plasmaexpander

II. Verbotene Methoden

1. Blutdoping: Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen, rekombinantem, modifiziertem oder quervernetztem Hämoglobin („HemAssist“, „Hemopure“, siehe unten) sowie künstlichen Sauerstoffträgern (PFC’s und RSR13), die für den Einsatz in der Notfallmedizin entwickelt wurden.

2. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation: Einsatz von Substanzen bzw. Methoden, die die Integrität und Gültigkeit der für Dopingkontrollen verwendeten Proben verändern, zu verändern versuchen oder voraussichtlich verändern werden:

Diuretika, Katheterisierung, Austausch und Manipulation von Harnproben (siehe „Gedopt“ von Willy Voet, Sport Verlag Berlin), Hemmung der Urinausscheidung von anabolen Steroiden (z.B. durch Probenecid) sowie Veränderung der Testosteron- und Epitestosteronmessung (z.B. durch Verabreichung von Epitestosteron oder Bromantan. Bei einer Epitestosteronkonzentration im Urin von mehr als 200 Nanogramm pro Milliliter wird auf Testosteron untersucht).

3. Gendoping: Nicht-therapeutische Verwendungen von Genen, genetischen Elementen und/oder Zellen (siehe unten)

III. Eingeschränkt zugelassene Wirkstoffe

1. Alkohol: Wenn die Vorschriften einer zuständigen Behörde dies vorsehen, werden Tests auf Äthanol durchgeführt.

2. Cannabinoide: Wenn die Vorschriften einer zuständigen Behörde dies vorsehen, werden Tests auf Cannabinoide (z.B. Marihuana, Haschisch) durchgeführt. Bei den Olympischen Spielen sind Tests auf Cannabinoide durchzuführen. Eine Konzentration von 11-Nor-Delta 9-Tetrahydrocannabinol-9-Carbonsäure (Carboxy-THC) von mehr als 15 Nanogramm pro Milliliter Urin ist verboten.

3. Lokalanästhetika: nur lokale oder intraartikuläre Injektionen erlaubt, wenn medizinisch gerechfertigt: Bupivacain, Lipocain, Mepivacain, Procain. Nicht Cocain! Adrenalinzusatz zur Vasokonstriktion erlaubt.

4. Glucocorticosteroide: Systemische (orale oder intravenöse) Anwendung verboten. Erlaubt ist die lokale Anwendung (nasal, anal, am Ohr, am Auge, auf der Haut) sowie als Inhalation. Weiters als intraartikuläre oder lokale Injektion (eventuell Meldung an die zuständige Behörde erforderlich).

5. Betablocker: Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Bisoprolol, Labetalol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propanolol, Sotalol… Wenn die Vorschriften eines internationalen Sporverbandes dies vorsehen, werden Tests auf Betablocker durchgeführt. Die Entscheidung, ob Betablocker erlaubt oder verboten sind, hängt von der Sportart ab und obliegt dem entsprechenden Sportverband (z.B. im Sportschießen verboten, da eine Absenkung der Herzfrequenz einen Vorteil mit sich brächte).

Grenzwerte für Substanzkonzentrationen im Harn (Überschreitung = Dopingvergehen)

Substanz Konzentration
Koffein > 12 µg/ml
Cathin > 5 µg/ml
Ephedrin > 10 µg/ml
Methylephedrin > 10 µg/ml
Pseudoephedrin > 25 µg/ml
Phenylpropanolamin > 25 µg/ml
Carboxy-THC > 15 ng/ml
Morphin > 1 µg/ml
Salbutamol > 1 µg/ml
19-Norandrosteron (Mann) > 2 ng/ml
19-Norandrosteron (Frau) > 5 ng/ml
Epitestosteron > 200 ng/ml
Testosteron / Epitestosteron > 6
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Hauptwirkungen der anabolen Wirkstoffe (Anabole Steroide, HGH, Clenbuterol)

Förderung und Beschleunigung des Muskelmasseaufbaus: Domäne im Bodybuilding sowie in Kraft- und Sprintsportarten. Häufig (im Bodybuilding obligat) werden mehrere Anabolika in manchmal irrwitzig hoher Dosierung (mehrere 1000mg pro Woche) kombiniert („Kuren“).

Beschleunigung der muskulären Regeneration: Dieser Aspekt kommt vor allem im Ausdauersport zum Tragen. Hiefür genügen kleinere Dosierungen von z.B. Testosteron.

Förderung des Körperfettabbaus (v.a. durch HGH)

Anabole Steroide bewirken noch einen stimulierenden Effekt auf die Erythropoese (Bildung roter Blutkörperchen im Knochenmark), zwar nicht so effizient wie Erythropoietin und Darbepoietin, aber doch signifikant (wurden vor deren Einführung in der Medizin zur Therapie gewisser Anämieformen eingesetzt).
Clenbuterol wirkt als Beta-2-Sympathicomimetikum zudem erweiternd auf die Bronchien (als Asthmamedikament zwar obsolet, aber immer noch registriert!) mit sympathicotonen Nebenwirkungen in höherer Dosierung (Tachycardie, Zittern, Schwitzen, innere Unruhe).

In den letzten Jahren hat im Spitzensport das HGH die anabolen Steroide als Anabolikum erster Wahl weitgehend abgelöst, zumal es bis dato nicht bei Dopingkontrollen nachweisbar ist, besser gesagt, nachgewiesen wird (siehe unten).

Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Kurt A. Moosburger

Quelle/Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Kurt A. Moosburger, Facharzt für Innere Medizin und Sportarzt

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Thomas Bluhm
 

Hey, ich bin Thomas. Ich bin lizenzierter Fitness Trainer, Autor und liebe seit 20 Jahren den Kraftsport, schwere Gewichte und seit kurzem auch Nespresso Kaffee :-) Hier auf meinem Blog teile ich mein Wissen und meine Erfahrung über Fettverbrennung und Muskelaufbau.

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Loxda

nice

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Thomas Bluhm

🙂

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Günter

Wenn man jeden Sportler der gedopt ist sperren würde, dann würde es zumindest
im Spitzensport gar keine Turniere oder Wettkämpfe mehr geben. Diejenigen, die
erwischt werden, sind die Buhmänner und werden von den Leuten kritisiert, die
selber Doping betreiben. Auch im Amateurbereich wird häufig gedopt, vor allem
in den Ausdauersportarten. Die Vorstellung von „fairen, sauberen“ Wettkämpfen gehören in die Fabelwelt.

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