Krankenkassen bezuschussen Maßnahmen zur Gewichtsreduktion:
Viele kennen dieses Gefühl. Man hat unzählige Diäten ausprobiert. Mit der letzten hat man dann auch mal 3kg abgenommen, doch nach 3 Wochen ist das Gewicht wieder drauf! Wofür soll man sich den ganzen Stress noch antun?
Eine Resignation erfolgt schnell. An diesem Punkt sollte man darüber nachdenken, ob man nicht auch professionelle Hilfe in Anspruch nimmt, Fitnessstudios bieten häufig auf das Individuum ausgerichtetes Training mit integrierter Ernährungsberatung an. An diesem Punkt scheuen viele vor den Kosten zurück. Die typische Ausrede lautet: Wie soll ich das bloß bezahlen?
An dieser Stelle gibt es gute Nachrichten. Viele wissen es nicht, aber die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen Maßnahmen zur Gewichtsreduktion. Dieser Zuschuss kann zwischen 80% und 100% liegen, die Höchstgrenze beträgt jedoch 75€.
Als gesetzliche Grundlage dient insoweit § 20 SGB V. Maßnahmen zur Gewichtreduktion fallen unter Primärprävention. Nach § 20 Abs. 1 SGB V sollen Leistungen zur Primärprävention den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Minderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen.
Wichtig ist jedoch, dass man sich die Maßnahme im Vorfeld von seiner Krankenkasse genehmigen lässt. Bei Wechsel einer Krankenkasse sollte man sich deshalb auch im Vorfeld über dei bezuschussung derartiger Maßnahmen informieren. Ein umfassender Versicherungsvergleich ist anzuraten. Das gilt sowohl für eine Gesetzliche als auch für eine Private Krankenversicherung.
Ein Artikel zur Verfügung gestellt von der Transparent GmbH
P.S.: Ein mir völlig neuer, aber interessanter Fakt. Thomas






