Doping Teil 4 – Ein Artikel von Dr. Kurt Moosburger
IOC-Dopingliste 2003
(obsolet)
(WADA-Verbotsliste 2005 sowie link zur aktuellen Verbotsliste siehe unten)
I. Verbotene Substanzklassen
A) Stimulantien:
Amiphenazol, Amphetamin, Bromantan, Koffein*, Carphedon, Kokain, Ephedrin*, Fencamfamin, Mesocarb, Pentetrazol, Pipradrol, Beta-2-Agonisten (siehe unter Punkt C)
(* Grenzwerte für die Harnkonzentration, siehe unten)
B) Narkotika:
Buprenorphin, Dextromoramid, Diamorphin (Heroin), Methadon, Morphin, Pentazocin, Pethidin…
C) Anabole Wirkstoffe:
1. Androgen-anabole Steroide:
a) Clostebol, Fluoxymesteron, Metandienon, Metenolon, Nandrolon, Oxandrolon, Stanozolol, neu: THG (Tetrahydrogestrinon) und noch weitere, aber auch die „Prohormone“ 19-Norandrostendion und 19-Norandrostendiol
b) Testosteron, Dihydrotestosteron sowie die Prohormone der Nebennierenrinde DHEA, Androstendion und Androstendiol
2. HGH: Human growth hormone (menschliches Wachstumshormon) = STH = somatotropes
Hormon = Somatotropin (siehe unten)
3. Beta-2-Agonisten (Beta-2-Sympathikomimetika, stimulieren die Beta-2-Rezeptoren des Sympathikus):
Clenbuterol, Bambuterol, Fenoterol, Reproterol, Salbutamol*, Terbutalin*, Formoterol*, Salmeterol*
(* nur als Inhalation bei Asthma bronchiale erlaubt mit entsprechender schriftlicher Meldung durch einen Lungenfacharzt an die zuständige medizinische Behörde)
D) Diuretika (Entwässernde Medikamente):
Furosemid (bekanntester Handelsname: LASIXR), Etacrynsäure, Bumetanid, Hydrochlorothiazid, Chlortalidon, Acetazolamid, Mannitol, Mersalyl, Spironolacton, Triamteren…
E) Peptidhormone und Analoga:
HGH (human growth hormone, siehe unten), EPO (Erythropoietin, siehe unten), Insulin (nur als Therapie bei Diabetes mellitus erlaubt), IGF-1 (insulin like growth factor), ACTH (adrenocorticotropes Hormon = Kortikotropin), HCG* (human chorionic gonadotropine = Choriongonadotropin), LH* (luteinisierendes Hormon) (* beim Mann verboten)
F) Antiöstrogene: Tamoxifen, Clomiphen, Cyclofenil
G) Maskierende Verbindungen: Diuretika, Epitestosteron, Probenecid und Plasmaexpander
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II. Verbotene Methoden
1. Blutdoping: Verabreichung von Blut, roten Blutkörperchen, rekombinantem, modifiziertem oder quervernetztem Hämoglobin („HemAssist“, „Hemopure“, siehe unten) sowie künstlichen Sauerstoffträgern (PFCs und RSR13), die für den Einsatz in der Notfallmedizin entwickelt wurden.
2. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation: Einsatz von Substanzen bzw. Methoden, die die Integrität und Gültigkeit der für Dopingkontrollen verwendeten Proben verändern, zu verändern versuchen oder voraussichtlich verändern werden:
Diuretika, Katheterisierung, Austausch und Manipulation von Harnproben (siehe „Gedopt“ von Willy Voet, Sport Verlag Berlin), Hemmung der Urinausscheidung von anabolen Steroiden (z.B. durch Probenecid) sowie Veränderung der Testosteron- und Epitestosteronmessung (z.B. durch Verabreichung von Epitestosteron oder Bromantan. Bei einer Epitestosteronkonzentration im Urin von mehr als 200 Nanogramm pro Milliliter wird auf Testosteron untersucht).
3. Gendoping: Nicht-therapeutische Verwendungen von Genen, genetischen Elementen und/oder Zellen (siehe unten)
III. Eingeschränkt zugelassene Wirkstoffe
1. Alkohol: Wenn die Vorschriften einer zuständigen Behörde dies vorsehen, werden Tests auf Äthanol durchgeführt.
2. Cannabinoide: Wenn die Vorschriften einer zuständigen Behörde dies vorsehen, werden Tests auf Cannabinoide (z.B. Marihuana, Haschisch) durchgeführt. Bei den Olympischen Spielen sind Tests auf Cannabinoide durchzuführen. Eine Konzentration von 11-Nor-Delta 9-Tetrahydrocannabinol-9-Carbonsäure (Carboxy-THC) von mehr als 15 Nanogramm pro Milliliter Urin ist verboten.
3. Lokalanästhetika: nur lokale oder intraartikuläre Injektionen erlaubt, wenn medizinisch gerechfertigt: Bupivacain, Lipocain, Mepivacain, Procain. Nicht Cocain! Adrenalinzusatz zur Vasokonstriktion erlaubt.
4. Glukokortikosteroide: Systemische (orale, intramuskuläre oder intravenöse) Anwendung verboten. Erlaubt ist die lokale Anwendung (nasal, anal, am Ohr, am Auge, auf der Haut) sowie als Inhalation. Weiters als intraartikuläre oder lokale Injektion (eventuell Meldung an die zuständige Behörde erforderlich).
5. Betablocker: Acebutolol, Alprenolol, Atenolol, Bisoprolol, Labetalol, Metoprolol, Nadolol, Oxprenolol, Propanolol, Sotalol…
Wenn die Vorschriften eines internationalen Sportverbandes dies vorsehen, werden Tests auf Betablocker durchgeführt. Die Entscheidung, ob Betablocker erlaubt oder verboten sind, hängt von der Sportart ab und obliegt dem entsprechenden Sportverband (z.B. im Sportschießen verboten, da eine Absenkung der Herzfrequenz einen Vorteil mit sich brächte).
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Ich hatte Bauchfett, bis ich diesen einmaligen Tipp entdeckte
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